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Umzugsunternehmen Berlin · privat und gewerblich

Was abgesichert ist

Versicherung beim Umzug

Beim Umzug haftet das Unternehmen gesetzlich, aber nicht unbegrenzt. Wer wertvolle Stücke transportieren lässt, sollte den Unterschied kennen, bevor etwas passiert.

  • Gesetzliche Haftung nach Volumen des Umzugsguts
  • Erweiterte Deckung für Kunst, Instrumente, Antiquitäten
  • Schäden am Umzugstag melden und protokollieren
  • Selbst gepacktes Gut ist anders gestellt

Wir fahren die Adresse an, sehen uns Zufahrt und Menge an und rechnen daraus den Festpreis. Beide Schritte stellen wir Ihnen nicht in Rechnung.

Umzugsgut wird gesichert und dokumentiert

Wie die gesetzliche Haftung funktioniert

Sie bemisst sich am Volumen des Umzugsguts, nicht am Wert einzelner Stücke. Für einen normalen Haushalt reicht das in aller Regel aus. Sobald aber ein einzelnes Objekt einen erheblichen Anteil am Gesamtwert ausmacht, etwa ein Flügel, eine Sammlung oder ein wertvolles Bild, passt die Rechnung nicht mehr.

Für solche Fälle vereinbaren wir vor dem Umzug eine erweiterte Deckung. Wichtig ist, dass das vorher geschieht, nachträglich lässt sich nichts hochstufen.

Selbst gepackt ist etwas anderes

Für Kartons, die Sie selbst gepackt haben, haften wir nur, wenn ein Schaden nachweislich auf unser Handeln zurückgeht. Bricht ein Glas, weil es ungeschützt lag, greift das nicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, gibt zumindest Glas und Geschirr an den Packservice ab.

Was im Schadensfall zu tun ist

Damit die Regulierung reibungslos läuft:

  • Äußerlich erkennbare Schäden sofort bei der Ablieferung melden
  • Gemeinsam ins Protokoll aufnehmen und fotografieren
  • Nicht erkennbare Schäden innerhalb der gesetzlichen Frist in Textform anzeigen
  • Beschädigtes Stück aufheben, bis der Fall geklärt ist

Wird häufig zusammen gebucht

So läuft es ab

Was in welcher Reihenfolge zu tun ist, vom Angebot bis zur Regulierung. Die Fristen stammen aus dem Umzugsvertragsrecht.

  1. 1 Vor der Buchung

    Wertvolle Stücke benennen

    Sagen Sie bei der Besichtigung, welche Gegenstände einen erheblichen Wert haben: Instrumente, Gemälde, Sammlungen. Nur was vorher bekannt ist, lässt sich zusätzlich absichern.

  2. 2 Bei der Auftragsbestätigung

    Deckung schriftlich vereinbaren

    Die erweiterte Deckung wird mit Wertangabe im Auftrag festgehalten. Nachträglich lässt sich nichts hochstufen, auch nicht am Umzugsmorgen, wenn der Wagen schon vor der Tür steht.

  3. 3 Am Umzugstag

    Zustand festhalten

    Vorhandene Kratzer an Möbeln und im Treppenhaus werden vor dem Verladen fotografiert. Das verkürzt jede spätere Diskussion darüber, ob ein Schaden neu ist.

  4. 4 Bei der Ablieferung

    Sichtbare Schäden melden

    Äußerlich erkennbare Schäden müssen bei der Ablieferung angezeigt werden, nicht am Abend danach. Wir nehmen sie ins Protokoll auf und lassen beide Seiten unterschreiben.

  5. 5 Binnen 14 Tagen

    Verdeckte Schäden anzeigen

    Was erst beim Auspacken auffällt, zeigen Sie innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung in Textform an. Eine E-Mail genügt, ein Anruf nicht.

  6. 6 Danach

    Regulierung

    Beschädigte Stücke aufheben und Kostenvoranschlag oder Kaufbeleg beilegen. Ansprüche aus dem Umzugsvertrag verjähren in der Regel nach einem Jahr.

Wie weit die gesetzliche Grenze trägt

Der Fall

Die gesetzliche Haftung des Umzugsunternehmens richtet sich nach dem Laderaum in Kubikmetern, nicht nach dem Wert des Hausrats. Angenommen wird hier ein Haushalt mit 25 Kubikmetern, darin ein Klavier mit einem geschätzten Zeitwert von 9.000 Euro und übriger Hausrat von rund 12.000 Euro.

Berechneter Laderaum des Umzugsguts 25 m³
Gesetzlicher Höchstbetrag je Kubikmeter nach § 451e HGB 620 €
Haftungssumme für den gesamten Umzug 15.500 €
Angenommener Zeitwert von Klavier und Hausrat zusammen 21.000 €
Betrag, der ohne zusätzliche Deckung offen bliebe 5.500 €
Summe Deckungslücke 5.500 €

Bei einem durchschnittlichen Haushalt liegt die gesetzliche Grenze über dem Zeitwert, eine erweiterte Deckung bringt dann wenig. Sobald ein einzelnes Stück einen großen Anteil am Gesamtwert ausmacht, kippt die Rechnung. Was die erweiterte Deckung kostet, hängt vom versicherten Wert ab und steht vorab im Angebot.

Wofür gehaftet wird und wofür nicht

Im Preis enthalten

  • Schäden am Umzugsgut zwischen Übernahme und Ablieferung
  • Schäden beim Be- und Entladen sowie beim Tragen im Treppenhaus
  • Schäden an Möbeln, die wir demontiert und wieder montiert haben
  • Inhalt von Kartons, die unser Packservice gepackt hat
  • Verlust einzelner Stücke, die auf der Ladeliste stehen
  • Schäden an Wänden, Türen und Böden, die beim Tragen entstehen

Nicht enthalten

  • Bruch in selbst gepackten Kartons, wenn kein Fehler unsererseits nachweisbar ist
  • Bargeld, Schmuck, Urkunden und Wertpapiere, die gehören nicht ins Umzugsgut
  • Daten auf Rechnern und Festplatten, gesichert wird vorher von Ihnen
  • Folgeschäden wie Verdienstausfall, Hotelkosten oder Mietausfall
  • Alterungsbedingte Schäden an mehrfach zerlegten Pressspanmöbeln
  • Pflanzen, Lebensmittel und alles, was von sich aus verdirbt

Die private Hausratversicherung springt beim Umzug häufig nur eingeschränkt ein, weil viele Verträge Transportschäden ausnehmen. Fragen Sie Ihren Versicherer vor dem Termin schriftlich, statt sich auf eine allgemeine Zusage zu verlassen.

Drei Irrtümer, die im Schadensfall teuer werden

Der Schaden wird erst nach drei Wochen gemeldet

Die Frist von vierzehn Tagen für äußerlich nicht erkennbare Schäden ist abgelaufen. Ohne Anzeige in Textform ist der Anspruch praktisch nicht mehr durchzusetzen.

Besser: Beim Auspacken systematisch prüfen und jeden Fund sofort per E-Mail melden, mit Foto und Kartonnummer. Das dauert fünf Minuten und sichert den Anspruch.

Der Wert wird mit der Haftung verwechselt

Viele gehen davon aus, dass der Zeitwert ersetzt wird. Tatsächlich begrenzt das Volumen die Summe, und bei einem teuren Einzelstück reicht sie nicht.

Besser: Vor der Buchung überschlagen: Kubikmeter mal gesetzlicher Betrag je Kubikmeter. Liegt Ihr Hausrat darüber, vor der Auftragsbestätigung über eine erweiterte Deckung sprechen.

Wertsachen fahren im Umzugswagen mit

Für Bargeld, Schmuck und Papiere besteht kein Schutz. Kommt etwas abhanden, gibt es weder Ersatz noch eine belastbare Beweislage.

Besser: Eine Tasche mit Ausweisen, Schmuck, Sparbüchern und Notebook selbst transportieren, ebenso Erinnerungsstücke.

Fragen zu Versicherung beim Umzug

Zahlt meine Hausratversicherung?

Beim Umzug meist nur eingeschränkt. Viele Policen decken Transportschäden nicht ab. Fragen Sie vorher bei Ihrem Versicherer nach, statt sich darauf zu verlassen.

Was kostet eine erweiterte Deckung?

Das hängt vom versicherten Wert ab. Für einen Flügel oder eine Sammlung nennen wir Ihnen den Betrag im Angebot, bevor Sie zusagen.

Und wenn ein Möbelstück beim Tragen beschädigt wird?

Dann melden Sie es am selben Tag. Wir halten es fest und klären die Regulierung direkt, statt monatelang Schriftverkehr zu führen.

Wie sieht Ihr Umzug aus?

Nennen Sie uns beide Adressen und den Wunschtag. Wir prüfen Strecke, Zufahrt und Menge und legen danach eine Zahl vor, an die wir gebunden sind.