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Was nach dem Umzug umzumelden ist

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Kurz gesagt

Pflicht sind Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen und gegebenenfalls die Kfz-Zulassung. Alles Weitere hat keine gesetzliche Frist, sollte aber zügig erledigt werden: Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Rundfunkbeitrag, Verträge und Abonnements.

Mit Frist

Diese beiden Punkte sind verpflichtend:

  • Bürgeramt: Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
  • Kfz-Zulassung: bei Wechsel des Zulassungsbezirks, zeitnah nach dem Umzug

Ohne Frist, aber wichtig

Diese Stellen sollten Ihre neue Adresse zügig bekommen:

  • Bank, Sparkasse und Kreditkartenanbieter
  • Arbeitgeber und Lohnbuchhaltung
  • Krankenkasse und private Versicherungen
  • Rundfunkbeitrag, sonst laufen zwei Beitragskonten
  • Strom, Gas, Wasser, Internet und Mobilfunk
  • Schule, Kita, Vereine und Abonnements
  • Finanzamt, spätestens mit der nächsten Steuererklärung

Passend dazu

Die ersten vier Wochen nach dem Einzug

Nur zwei Punkte haben eine Frist, der Rest wird zum Problem, wenn er liegen bleibt. Diese Reihenfolge sortiert nach Schadenshöhe, nicht nach Aufwand.

  1. 1 Erste Woche

    Amt, Arbeitgeber, Bank

    Bürgeramt zuerst, weil daran die Frist hängt. Danach Arbeitgeber und Lohnbuchhaltung, sonst geht die Lohnabrechnung an die alte Anschrift. Bei der Bank ändern Sie die Adresse für Karten und Kontoauszüge, sonst laufen Ersatzkarten ins Leere.

  2. 2 Zweite Woche

    Versicherungen

    Die Hausratversicherung muss die neue Wohnung kennen, weil Beitrag und Deckung von Fläche und Lage abhängen. In der Übergangszeit sind meist beide Wohnungen für einige Wochen mitversichert, das gilt aber nur bei rechtzeitiger Meldung.

  3. 3 Dritte Woche

    Rundfunkbeitrag und Versorger

    Melden Sie die neue Wohnung beim Beitragsservice, damit nicht zwei Konten nebeneinander laufen. Prüfen Sie die Schlussrechnung für Strom und Gas gegen Ihr Foto vom Zählerstand, geschätzte Werte sind dort die Regel.

  4. 4 Vierte Woche

    Kfz, Vereine, Abonnements

    Die Zulassungsstelle ändert die Anschrift im Fahrzeugschein, das Kennzeichen darf in Berlin bleiben. Danach folgen Kita, Schule, Verein, Zeitungen und alle Online-Konten mit hinterlegter Lieferadresse.

  5. 5 Nach drei Monaten

    Nachsendung auswerten

    Jeder Brief, der noch umgeleitet wird, zeigt eine Stelle, die Ihre neue Anschrift nicht hat. Notieren Sie die Absender und arbeiten Sie sie ab, bevor der Auftrag ausläuft.

Warum der Stromabschlag nach dem Umzug steigt

Der Fall

Zweipersonenhaushalt, bisher 58 Quadratmeter, künftig 82 Quadratmeter mit größerem Kühlschrank und einem Trockner. Der Vertrag läuft unverändert weiter, der monatliche Abschlag bleibt bei 62 Euro stehen.

Bisheriger Jahresverbrauch 2.200 kWh
Verbrauch in der größeren Wohnung rund 2.900 kWh
Mehrverbrauch bei etwa 35 Cent je Kilowattstunde 245 €
Zwölf Monate mit 21 Euro höherem Abschlag 252 €
Summe 245 € Nachzahlung oder 21 € mehr im Monat

Der Abschlag ist eine Vorauszahlung und keine Rechnung. Wer ihn nach dem Einzug stehen lässt, zahlt denselben Betrag ein Jahr später auf einen Schlag, meist zeitgleich mit der ersten Nebenkostenabrechnung der neuen Wohnung. Die Anpassung dauert im Kundenkonto zwei Minuten. Umgekehrt gilt dasselbe: Wer sich verkleinert, sollte den Abschlag senken lassen, statt dem Versorger ein zinsloses Guthaben zu überlassen.

Zwei Wege, ein Ziel

Beim Stromvertrag haben Sie zum Umzug eine echte Wahl, und sie ist zeitlich begrenzt. Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht unbefristet.

Vertrag mitnehmen

unverändert

Passt, wenn Ihr Tarif günstig ist und der Anbieter am neuen Wohnort liefert.

  • Der bestehende Preis läuft weiter, keine neue Vertragsbindung
  • Nur Adresse, Zählernummer und Einzugsdatum melden
  • Der Abschlag sollte an die neue Wohnungsgröße angepasst werden
  • Keine Lücke, in der die Grundversorgung zu höheren Preisen einspringt

Zum Umzug wechseln

abhängig vom neuen Tarif

Passt, wenn Ihr Tarif teuer ist oder der Anbieter die neue Anschrift nicht beliefert.

  • Beim Umzug greift in der Regel ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist
  • Der Wechsel muss vor dem Einzug angestoßen werden, sonst rutschen Sie in die Grundversorgung
  • Die Grundversorgung ist fast immer der teuerste verfügbare Tarif
  • Ein Anbieterwechsel dauert regelmäßig zwei bis sechs Wochen

Unsere Empfehlung: Entscheiden Sie sechs Wochen vor dem Auszug, nicht danach. Bleiben Sie beim Anbieter, genügt eine Ummeldung. Wollen Sie wechseln, kündigen Sie zum Auszugstag und schließen den neuen Vertrag zum Einzugstag. Wer nichts tut, landet automatisch beim Grundversorger und zahlt dort meist am meisten.

Drei Ummeldungen, die teuer werden können

Hausratversicherung nicht informiert

Nach Ablauf der Übergangsfrist besteht für die neue Wohnung unter Umständen kein Schutz. Bei größerer Wohnfläche droht zusätzlich eine Unterversicherung mit anteiliger Kürzung im Schadensfall.

Besser: Melden Sie den Umzug schriftlich mit neuer Anschrift, Wohnfläche und Einzugsdatum. Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit die Versicherungssumme, sie richtet sich nach der Quadratmeterzahl.

Fahrzeughalterdaten nicht geändert

Bußgeldbescheide, Steuerbescheide und Rückrufe gehen an die alte Anschrift. Zugestellt gelten sie trotzdem, und Fristen laufen ohne Ihr Zutun ab.

Besser: Ändern Sie die Anschrift bei der Zulassungsstelle. Innerhalb Berlins bleibt das Kennzeichen, mitzubringen sind Zulassungsbescheinigung Teil I und Ausweis.

Onlinekonten mit alter Lieferadresse

Bestellungen landen bei den Nachmietern, Retouren und Erstattungen verzögern sich, und bei hinterlegten Zahlungsdaten fällt es lange nicht auf.

Besser: Gehen Sie die Konten in einer Sitzung durch: Versandhändler, Lieferdienste, Paketdienstleister, Apotheken. Ändern Sie Rechnungs- und Lieferadresse getrennt, viele Systeme speichern beide.

Häufige Rückfragen

Reicht der Nachsendeauftrag?

Als Übergangslösung ja, er läuft aber aus. Nutzen Sie die Zeit, um jede Absenderadresse einzeln umzustellen, dann geht später nichts verloren.

Was ist mit dem Rundfunkbeitrag?

Ummelden, sonst kann ein zweites Beitragskonto entstehen. Ziehen Sie mit jemandem zusammen, der bereits zahlt, melden Sie Ihr eigenes Konto ab.

Lieber eine konkrete Zahl?

Richtwerte taugen zum Überschlagen. Verbindlich wird es erst, wenn wir Ihre beiden Adressen kennen und die Zufahrt gesehen haben. Der Termin dafür ist kostenlos.