Was nach dem Umzug umzumelden ist
Kurz gesagt
Pflicht sind Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen und gegebenenfalls die Kfz-Zulassung. Alles Weitere hat keine gesetzliche Frist, sollte aber zügig erledigt werden: Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Rundfunkbeitrag, Verträge und Abonnements.
Mit Frist
Diese beiden Punkte sind verpflichtend:
- Bürgeramt: Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
- Kfz-Zulassung: bei Wechsel des Zulassungsbezirks, zeitnah nach dem Umzug
Ohne Frist, aber wichtig
Diese Stellen sollten Ihre neue Adresse zügig bekommen:
- Bank, Sparkasse und Kreditkartenanbieter
- Arbeitgeber und Lohnbuchhaltung
- Krankenkasse und private Versicherungen
- Rundfunkbeitrag, sonst laufen zwei Beitragskonten
- Strom, Gas, Wasser, Internet und Mobilfunk
- Schule, Kita, Vereine und Abonnements
- Finanzamt, spätestens mit der nächsten Steuererklärung
Passend dazu
- Umzugscheckliste: Zum Abhaken, nach Zeitraum
- Wann ummelden: Fristen und Bürgeramt
Häufige Rückfragen
Reicht der Nachsendeauftrag?
Als Übergangslösung ja, er läuft aber aus. Nutzen Sie die Zeit, um jede Absenderadresse einzeln umzustellen, dann geht später nichts verloren.
Was ist mit dem Rundfunkbeitrag?
Ummelden, sonst kann ein zweites Beitragskonto entstehen. Ziehen Sie mit jemandem zusammen, der bereits zahlt, melden Sie Ihr eigenes Konto ab.
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Lieber eine konkrete Zahl?
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