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Umzugsunternehmen Berlin · privat und gewerblich

Umzugskosten absetzen

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Kurz gesagt

Bei einem beruflich veranlassten Umzug sind die Kosten in voller Höhe Werbungskosten. Bei einem privaten Umzug lässt sich der Lohnanteil als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen, mit 20 Prozent Steuerermäßigung auf maximal 20.000 Euro. Beides setzt eine Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitslohn und eine Überweisung voraus, Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Wann ein Umzug beruflich veranlasst ist

Anerkannt wird unter anderem ein Arbeitsplatzwechsel, eine Versetzung, der erstmalige Antritt einer Stelle und eine erhebliche Verkürzung des Arbeitswegs. Als Faustregel gilt eine Ersparnis von mindestens einer Stunde täglich für Hin- und Rückweg. Dann sind neben den Speditionskosten auch Fahrtkosten, doppelte Mietzahlungen und Maklergebühren absetzbar.

Was Sie aufbewahren sollten

Sammeln Sie von Anfang an, dann fehlt später nichts:

  • Rechnung des Umzugsunternehmens mit getrennt ausgewiesenem Arbeitslohn
  • Kontoauszug, der die Überweisung belegt
  • Mietverträge alt und neu, für den Nachweis der Wegverkürzung
  • Belege für Kartons, Halteverbotszone und Renovierung

Passend dazu

Vom Umzugstag bis zum Steuerbescheid

Zwischen der Rechnung und dem Geld auf dem Konto liegen mehrere Termine mit eigenen Fristen. Wer sie kennt, verliert den Abzug nicht an einer Formalie.

  1. 1 Im Jahr der Zahlung

    Das richtige Steuerjahr treffen

    Maßgeblich ist der Tag, an dem das Geld abfließt, nicht der Umzugstag. Wer im Dezember umzieht und erst im Januar überweist, macht die Kosten in der Erklärung des Folgejahres geltend. Bei einem Termin um den Jahreswechsel entscheidet also die Überweisung.

  2. 2 Bei der Beauftragung

    Rechnungsempfänger festlegen

    Geltend machen kann nur, wer als Auftraggeber auf der Rechnung steht. Bei zusammen veranlagten Eheleuten spielt das keine Rolle, bei unverheirateten Paaren und Wohngemeinschaften sehr wohl. Klären Sie deshalb vorher, auf welchen Namen das Papier ausgestellt wird.

  3. 3 Bis 31. Juli des Folgejahres

    Erklärung einreichen

    So lange läuft die Frist bei Abgabepflicht. Mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sie sich bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Wer freiwillig abgibt, hat vier Jahre Zeit und kann einen vergessenen Umzug auch später noch nachtragen.

  4. 4 Beim Ausfüllen

    Belege behalten statt einsenden

    Rechnungen werden nicht mehr mitgeschickt, sondern nur auf Nachfrage vorgelegt. Heben Sie den gesamten Vorgang deshalb auf, bis der Bescheid bestandskräftig ist. Der haushaltsnahe Anteil gehört in die Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen, nicht in die Anlage N.

  5. 5 Vier bis zwölf Wochen später

    Bescheid abgleichen

    Halten Sie die Erläuterungen im Bescheid gegen Ihre eigene Aufstellung. Gestrichene Posten sind dort mit einem kurzen Grund vermerkt. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich, formlos und schriftlich, die Begründung dürfen Sie nachreichen.

Was der Abzug tatsächlich bringt

Der Fall

Privater Wohnungswechsel innerhalb Berlins, Rechnung über 1.450 Euro. Ausgewiesen sind 890 Euro Arbeitslohn sowie 560 Euro für Fahrzeug, Kartons und Halteverbotszone, bezahlt per Überweisung.

Rechnungsbetrag insgesamt 1.450 €
davon begünstigter Arbeitslohn 890 €
nicht begünstigter Material- und Fahrzeuganteil 560 €
20 Prozent des Lohnanteils 178 €
Summe 178 € weniger Steuer

Wäre derselbe Wohnungswechsel beruflich veranlasst, wären alle 1.450 Euro Werbungskosten. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent entspricht das rund 435 Euro Entlastung, also mehr als dem Doppelten. Der Anlass entscheidet damit über deutlich mehr Geld als die Wahl des Anbieters.

Zwei Wege, ein Ziel

Für dieselbe Rechnung gibt es zwei Wege in die Steuererklärung. Welcher gilt, entscheidet der Anlass des Umzugs, nicht Ihre Wahl.

Werbungskosten bei beruflichem Anlass

wirkt mit Ihrem persönlichen Steuersatz

Greift bei Stellenantritt, Versetzung, Arbeitgeberwechsel und wenn sich der tägliche Arbeitsweg um mindestens eine Stunde verkürzt.

  • Der volle Rechnungsbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen
  • Auch Besichtigungsfahrten, doppelte Miete und Maklerkosten zählen mit
  • Für kleine Nebenkosten gibt es eine Pauschale ohne Einzelnachweis
  • Eingetragen wird alles in der Anlage N

Haushaltsnahe Dienstleistung bei privatem Anlass

20 Prozent des Lohnanteils

Greift bei jedem Wohnungswechsel ohne beruflichen Grund, etwa wegen Familienzuwachs, Trennung oder eigenem Wunsch.

  • Begünstigt ist allein der Arbeitslohn, nicht Material und Fahrzeug
  • 20 Prozent davon werden angesetzt, höchstens 4.000 Euro im Jahr
  • Der Betrag mindert die Steuerschuld direkt, nicht nur das Einkommen
  • Die Wohnung muss im Inland liegen und selbst genutzt werden

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie zuerst den beruflichen Anlass, er ist fast immer der günstigere Weg. Erst wenn er ausscheidet, kommt der haushaltsnahe Abzug in Betracht. Beides für denselben Betrag anzusetzen ist ausgeschlossen.

Woran der Abzug in der Praxis scheitert

Bar bezahlt

Ohne unbaren Zahlungsweg wird die haushaltsnahe Dienstleistung gestrichen, selbst wenn eine tadellose Rechnung vorliegt.

Besser: Überweisen Sie und legen Sie den Kontoauszug zur Rechnung. Eine Quittung über eine Barzahlung ersetzt den Nachweis nicht.

Rechnung ohne getrennten Arbeitslohn

Steht nur eine Gesamtsumme auf dem Papier, fehlt die Bemessungsgrundlage und der Abzug entfällt vollständig.

Besser: Verlangen Sie die Aufteilung bereits bei der Beauftragung. Nachträglich geht es auch, aber jeder Betrieb stellt sie lieber gleich richtig aus.

Wegverkürzung nicht belegt

Ohne Vergleich von altem und neuem Arbeitsweg wird der berufliche Anlass abgelehnt und aus dem vollen Abzug werden 20 Prozent des Lohnanteils.

Besser: Legen Sie beide Mietverträge und einen Ausdruck der Wegzeiten bei. Maßgeblich ist die Ersparnis von zusammen mindestens einer Stunde je Arbeitstag.

Häufige Rückfragen

Weist Ihre Rechnung den Arbeitslohn aus?

Ja, auf Wunsch getrennt nach Arbeitslohn und Material. Sagen Sie es bei der Beauftragung, dann stellen wir sie gleich passend aus.

Geht das auch bei einem privaten Umzug?

Ja, über die haushaltsnahen Dienstleistungen. Abziehbar sind 20 Prozent des Lohnanteils, das reduziert die Steuer direkt, nicht nur das zu versteuernde Einkommen.

Lieber eine konkrete Zahl?

Richtwerte taugen zum Überschlagen. Verbindlich wird es erst, wenn wir Ihre beiden Adressen kennen und die Zufahrt gesehen haben. Der Termin dafür ist kostenlos.