Umzugscheckliste
Kurz gesagt
Diese Liste deckt alles ab, was zwischen Kündigung und Ummeldung anfällt. Am wichtigsten sind vier Punkte, die Fristen haben: Kündigung, Halteverbotszone, Bürgeramtstermin und die Wohnungsgeberbestätigung Ihres neuen Vermieters.
Vor dem Umzug
Abzuhaken in dieser Reihenfolge:
- Mietvertrag auf Frist und Rückgabezustand prüfen, dann kündigen
- Wunschtermin festlegen, möglichst nicht der Monatsletzte
- Angebote einholen, Besichtigung vereinbaren, Firma beauftragen
- Urlaub für Umzugstag und Folgetag einreichen
- Keller, Dachboden und Abstellraum aussortieren
- Nachsendeauftrag einrichten, Strom, Gas und Internet ummelden
- Halteverbotszone für beide Adressen beauftragen
- Kartons bestellen und zimmerweise packen
- Bürgeramtstermin buchen, Wohnungsgeberbestätigung anfordern
Am Umzugstag und danach
Diese Punkte werden am häufigsten vergessen:
- Zählerstände in beiden Wohnungen ablesen und fotografieren
- Übergabeprotokoll ausfüllen und Schlüsselübergabe quittieren lassen
- Innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt ummelden
- Kfz ummelden, falls erforderlich
- Kaution und Nebenkostenabrechnung im Blick behalten
- Rechnung für die Steuererklärung ablegen
Passend dazu
- Umzug planen: Zeitplan von acht Wochen vorher an
- Wann ummelden: Fristen und Bürgeramt
- Wohnungsübergabe: Protokoll, Kaution, Mängel
Häufige Rückfragen
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Eine Bescheinigung Ihres neuen Vermieters über den Einzug. Ohne sie können Sie sich nicht anmelden, der Bürgeramtstermin wäre also umsonst. Fordern Sie sie an, sobald der Vertrag unterschrieben ist.
Wie lange habe ich für die Ummeldung Zeit?
Zwei Wochen ab Einzug. Danach droht ein Bußgeld, das in der Praxis selten, aber nicht nie verhängt wird.
Weitere Ratgeber
- Was kostet ein Umzug Preisspannen nach Wohnungsgröße
- Kosten pro Stunde Stundensätze im Vergleich
- Umzugskosten absetzen Werbungskosten und haushaltsnahe Leistungen
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- Vorbereitung Was vorher erledigt sein sollte
Lieber eine konkrete Zahl?
Allgemeine Werte helfen beim Planen, entscheiden können Sie nur mit einem Angebot für Ihre Wohnung. Die Besichtigung dafür kostet nichts.