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Umzugsunternehmen Berlin · privat und gewerblich

Kostenübernahme durch das Amt

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Kurz gesagt

Das Jobcenter übernimmt die Umzugskosten, wenn der Umzug notwendig ist und die Zusicherung vorliegt, bevor Sie etwas unterschreiben. Nötig sind in der Regel zwei bis drei Kostenvoranschläge. Beauftragen Sie erst nach dem Bescheid, sonst bleiben Sie auf der Rechnung sitzen.

Die richtige Reihenfolge

In dieser Abfolge geht es gut aus:

  • Vor der Wohnungssuche mit dem Amt sprechen und die Zusicherung einholen
  • Umzugsgrund darlegen: Arbeitsaufnahme, zu hohe Miete, Gesundheit, Trennung, Familienzuwachs
  • Mehrere Kostenvoranschläge mit gleichem Leistungsumfang einholen
  • Antrag stellen und den Bescheid abwarten
  • Erst danach beauftragen, nach dem Umzug die Rechnung einreichen

Selbst umziehen oder Firma?

Manche Ämter schlagen vor, in Eigenregie umzuziehen und zahlen dafür eine Pauschale. Das ist zulässig, aber nicht immer sinnvoll. Wohnen Sie im vierten Stock ohne Aufzug, sind gesundheitlich eingeschränkt oder haben niemanden zum Tragen, gehört das begründet in den Antrag. In solchen Fällen wird ein Unternehmen regelmäßig bewilligt.

Passend dazu

Vom Antrag bis zur Auszahlung

Beim Amt entscheidet die Reihenfolge, nicht die Höhe. Jeder dieser Schritte hat eine eigene Bearbeitungszeit, und zwei von ihnen laufen gegen eine Frist.

  1. 1 Vor der Wohnungszusage

    Zusicherung schriftlich beantragen

    Der Antrag auf Zusicherung ist formlos möglich, sollte aber schriftlich eingereicht werden, damit ein Eingangsdatum in der Akte steht. Legen Sie das Wohnungsangebot mit Bruttowarmmiete, Wohnfläche und Personenzahl gleich bei, sonst beginnt die Prüfung erst mit der Nachforderung.

  2. 2 Nach dem Bescheid

    Höchstbetrag abgleichen

    Der Bewilligungsbescheid nennt eine Obergrenze. Liegt sie unter dem Voranschlag, klären Sie das vor der Beauftragung, denn die Differenz tragen Sie sonst selbst. Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich.

  3. 3 Zwei Wochen vorher

    Direktzahlung vereinbaren

    Viele Jobcenter überweisen auf Antrag unmittelbar an den ausführenden Betrieb. Ohne diese Abrede gehen Sie in Vorleistung und erhalten das Geld erst nach Einreichung der Rechnung zurück. Fragen Sie danach, solange der Vorgang noch offen ist.

  4. 4 Nach dem Umzug

    Rechnung und Kaution abwickeln

    Die Rechnung reichen Sie zeitnah mit Kontoverbindung ein. Ein Kautionsdarlehen wird üblicherweise durch monatliche Aufrechnung getilgt, gängig sind zehn Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, bis der Betrag ausgeglichen ist.

  5. 5 Beim Einzug

    Erstausstattung getrennt beantragen

    Fehlen Betten, Schränke oder eine Waschmaschine, ist das ein eigener Antrag auf Erstausstattung und kein Teil der Umzugskosten. Wer beides in einem Schreiben einreicht, bekommt erfahrungsgemäß nur den Umzug bewilligt.

Ein Kostenvoranschlag, wie das Amt ihn braucht

Der Fall

Zweizimmerwohnung, vierter Stock ohne Aufzug, rund 25 Kubikmeter. Die neue Wohnung liegt im ersten Stock. Der Antragsteller kann aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst tragen, ein Helferkreis besteht nicht.

3 Helfer und LKW, 8 Stunden zu 76 € 608 €
Halteverbotszone an beiden Adressen 172 €
30 Leihkartons über zwei Wochen 60 €
3 Kleiderboxen 45 €
Demontage und Montage der Standardmöbel enthalten
Summe 885 €

Entscheidend für die Bewilligung ist nicht die Summe, sondern die Begründung je Position. Schreiben Sie zu jedem Posten den Grund dazu: vierte Etage ohne Aufzug für die dritte Kraft, Tragweg für die Halteverbotszone, fehlender eigener Kartonbestand für das Material. Ein Voranschlag mit reiner Endsumme wird regelmäßig gekürzt.

Zwei Wege, ein Ziel

Ämter stellen häufig zwei Wege nebeneinander. Welcher bewilligt wird, hängt von Ihrer Begründung ab, nicht vom Wunsch.

Selbsthilfe mit Pauschale

pauschal nach Bescheid

Wird angeboten, wenn Sie gesund sind, wenig Volumen haben und Helfer im Umfeld vorhanden sind.

  • Das Amt zahlt eine Pauschale für Mietwagen, Kraftstoff und Material
  • Organisation, Helfer und Haftung liegen vollständig bei Ihnen
  • Belege für Fahrzeug und Kartons müssen Sie einreichen
  • Reicht die Pauschale nicht, tragen Sie die Differenz selbst

Spedition, vom Amt bewilligt

nach Voranschlag

Wird bewilligt bei gesundheitlicher Einschränkung, hohem Alter, Schwangerschaft, Alleinerziehenden mit kleinen Kindern oder oberen Etagen ohne Aufzug.

  • Abgerechnet wird gegen Rechnung, häufig direkt mit dem Betrieb
  • Notwendigkeit muss im Antrag belegt werden, etwa durch ein Attest
  • Zwei bis drei vergleichbare Voranschläge sind der Regelfall
  • Bewilligt wird meist das wirtschaftlichste geeignete Angebot

Unsere Empfehlung: Begründen Sie im Antrag konkret, warum Selbsthilfe ausscheidet, und belegen Sie es. Ein Satz wie vierte Etage ohne Aufzug, Bandscheibenvorfall laut beiliegendem Attest, keine Helfer im Umfeld wirkt mehr als jede allgemeine Bitte. Fehlt diese Begründung, wird fast immer die Pauschale angeboten.

Warum Anträge scheitern

Den Mietvertrag vor der Zusicherung unterschrieben

Liegt die Miete über den örtlichen Angemessenheitsgrenzen, wird die Zusicherung verweigert. Sie haften dann für den Vertrag und tragen die Differenz dauerhaft selbst.

Besser: Lassen Sie das Wohnungsangebot vor der Unterschrift prüfen. In Berlin richtet sich die Angemessenheit nach Haushaltsgröße und Bruttowarmmiete, die Werte hat Ihr Sachbearbeiter vorliegen.

Nur einen Voranschlag eingereicht

Der Antrag geht zurück und die Bearbeitung beginnt von vorn. Bis alles vorliegt, ist der Wunschtermin oft vergeben, und der Umzug rutscht in den nächsten Monat.

Besser: Holen Sie zwei bis drei Voranschläge gleichzeitig ein und reichen Sie sie zusammen ein. Wir stellen den Voranschlag ohne Berechnung aus, mit jeder Position gesondert ausgewiesen.

Voranschläge mit unterschiedlichem Umfang

Enthält ein Angebot keine Halteverbotszone und kein Material, sieht es billiger aus. Bewilligt wird dieser Betrag, und die fehlenden Posten zahlen Sie am Ende selbst.

Besser: Geben Sie allen Anbietern dieselbe Leistungsbeschreibung: Zimmerzahl, Etagen, Aufzug, Kartonbedarf, Zone an beiden Adressen. Nur so vergleicht das Amt Zahlen, die dasselbe abbilden.

Häufige Rückfragen

Stellen Sie den Voranschlag aus?

Ja, ohne Berechnung und mit jeder Position gesondert aufgeführt, so wie die Ämter es fordern. Sagen Sie bei der Anfrage dazu, wofür er gedacht ist.

Werden Kaution und Kartons übernommen?

Die Kaution üblicherweise als Darlehen, das Sie zurückzahlen. Material kann Teil der Umzugskosten sein, wenn es im Angebot ausgewiesen ist. Deshalb listen wir es getrennt auf.

Lieber eine konkrete Zahl?

Richtwerte taugen zum Überschlagen. Verbindlich wird es erst, wenn wir Ihre beiden Adressen kennen und die Zufahrt gesehen haben. Der Termin dafür ist kostenlos.