Umzüge, Transporte und Lagerung in ganz Berlin
Umzugsunternehmen Berlin · privat und gewerblich

Kostenübernahme durch das Amt

Kurz gesagt

Das Jobcenter übernimmt die Umzugskosten, wenn der Umzug notwendig ist und die Zusicherung vorliegt, bevor Sie etwas unterschreiben. Nötig sind in der Regel zwei bis drei Kostenvoranschläge. Beauftragen Sie erst nach dem Bescheid, sonst bleiben Sie auf der Rechnung sitzen.

Die richtige Reihenfolge

In dieser Abfolge geht es gut aus:

  • Vor der Wohnungssuche mit dem Amt sprechen und die Zusicherung einholen
  • Umzugsgrund darlegen: Arbeitsaufnahme, zu hohe Miete, Gesundheit, Trennung, Familienzuwachs
  • Mehrere Kostenvoranschläge mit gleichem Leistungsumfang einholen
  • Antrag stellen und den Bescheid abwarten
  • Erst danach beauftragen, nach dem Umzug die Rechnung einreichen

Selbst umziehen oder Firma?

Manche Ämter schlagen vor, in Eigenregie umzuziehen und zahlen dafür eine Pauschale. Das ist zulässig, aber nicht immer sinnvoll. Wohnen Sie im vierten Stock ohne Aufzug, sind gesundheitlich eingeschränkt oder haben niemanden zum Tragen, gehört das begründet in den Antrag. In solchen Fällen wird ein Unternehmen regelmäßig bewilligt.

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Häufige Rückfragen

Stellen Sie den Voranschlag aus?

Ja, ohne Berechnung und mit jeder Position gesondert aufgeführt, so wie die Ämter es fordern. Sagen Sie bei der Anfrage dazu, wofür er gedacht ist.

Werden Kaution und Kartons übernommen?

Die Kaution üblicherweise als Darlehen, das Sie zurückzahlen. Material kann Teil der Umzugskosten sein, wenn es im Angebot ausgewiesen ist. Deshalb listen wir es getrennt auf.

Lieber eine konkrete Zahl?

Allgemeine Werte helfen beim Planen, entscheiden können Sie nur mit einem Angebot für Ihre Wohnung. Die Besichtigung dafür kostet nichts.